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Dolmetscher und Übersetzer

Informationen über die allgemeine Beeidigung als Dolmetscher


Mit Wirkung ab dem 01.01.2011 regelt das Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (AGGVG) in dessen §§ 9 ff. die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern. In § 9 a AGGVG sind die Voraussetzungen, unter denen eine Beeidigung bzw. eine Ermächtigung erfolgen kann, geregelt.

Zuständig für alle neuen Beeidigungen und Ermächtigungen ist das Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover, 0511/347-0.

Soweit sich seit dem 01.01.2010 Informationen über die in den Bundesländern allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Dolmetscher sowie Übersetzer in einer für alle beteiligten Bundesländer einheitlichen Datenbank abrufen lassen, wird sich auch das Land Niedersachsen mit Inkrafttreten der o.g. gesetzlichen Regelung an dieser Datenbank beteiligen.

Landgericht Hannover

Datenbank der Dolmetscher und Übersetzer

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