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Schiedsverfahren

Hinweise zum Schiedsamt

Schiedsämter führen unter bestimmten Voraussetzungen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche durch, soweit diese nicht in den Zuständigkeitsbereich der Arbeitsgerichte fallen.

Hierbei kommen das Niedersächsische Schlichtungsgesetz (NSchlG)und das Niedersächsische Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) zur Anwendung.

Jede Gemeinde hat ein oder mehrere Schiedsämter eingerichtet. Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau wahrgenommen. Diese sind ehrenamtlich tätig und werden vom Rat der Gemeinde für fünf Jahre gewählt.

Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnt.

Auskünfte über die für Sie zuständige Schiedsperson erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Schiedspersonen Bezirk Uetze
Bezirk Schiedsperson stellvertr. Schiedsperson
I
Uetze (umliegende Ortschaften)

Fr. Klinke

Tel.: 0172 3033109

Hr. Dr. Schrage

Tel.: 0175 7979410
II
Uetze (Kerngemeinde)
Hr. Dr. Schrage

Tel.: 0175 7979410
Fr. Klinke

Tel.: 0172 3033109

Schiedspersonen Bezirk Burgdorf
Bezirk Schiedsperson stellvertr. Schiedsperson
I
Burgdorf (Kernstadt)

Stefanie Baumann

Rathaus I, Markstraße 55

31303 Burgdorf

Tel.: 0174 7227491

E-Mail:
schiedsfrau-baumann@burgdorf.de


Burkhard Timm

Rathaus I, Markstraße 55

31303 Burgdorf

Tel.: 0172 5206445

E-Mail:
schiedsmann-timm@burgdorf.de
II
Burgdorf (umliegende Ortschaften)

Burkhard Timm

Rathaus I, Markstraße 55

31303 Burgdorf

Tel.: 0172 5206445

E-Mail:
schiedsmann-timm@burgdorf.de

Stefanie Baumann

Rathaus I, Markstraße 55

31303 Burgdorf

Tel.: 0174 7227491

E-Mail:
schiedsfrau-baumann@burgdorf.de

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