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Hinweise zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus

Hinweise zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus

Eine geordnete Rechtsprechung ist auch zu Pandemiezeiten gewährleistet.

Um einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus so gut wie möglich entgegenzuwirken, sind folgenden Hinweise zu beachten:

1. Allgemeines

Allgemein werden Rechtssuchende sowie Besucherinnen und Besucher gebeten, verantwortungsbewusst zu prüfen, ob ihr Anliegen zur Vermeidung von Infektionsrisiken auch schriftlich oder telefonisch erledigt werden kann. Auskünfte hierzu sowie weitere Informationen und Termine werden telefonisch Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 05136 897-0 erteilt.

2. Zutritt zum Gerichtsgebäude

Personen, die Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen, ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude untersagt.

Wer unter diese Zutrittsuntersagung fällt und zu einem Termin, ggf. auch als Vertreter, geladen ist, informiert bitte unverzüglich die Verantwortlichen des betreffenden Verfahrens.

Der Zutritt zum Gerichtsgebäude ist Besucherinnen und Besuchern sowie Verfahrensbeteiligten entsprechend der sog. 3G-Regel grundsätzlich nur gestattet, wenn sie geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet sind. Der Zutritt zu Verhandlungen kann im Einzelfall abweichend geregelt sein. Einzelheiten ergeben sich aus der diesbezüglichen Anordnung der Gerichtsleitung.

3. Erweiterte Maskenpflicht

Im Gerichtsgebäude sind alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligte verpflichtet, eine Maske mindestens der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen. Sog. OP-Masken genügen nicht. Einzelheiten ergeben sich auch insoweit aus der diesbezüglichen Anordnung der Gerichtsleitung.


Der Zutritt zum Gerichtsgebäude kann bei einer Verweigerung zum Tragen einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 versagt werden.

4. Hygieneregeln und Anordnungen durch Wachtmeister

Die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind einzuhalten.

Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizwachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.

5. Hygieneschutzkonzept

Das Amtsgericht Burgdorf hat die Vorgaben und Empfehlungen zum Infektionsschutz in einem Hygieneschutzkonzept konkretisiert. Dieses bestimmt unter anderem folgende weitere Vorsichtsmaßregeln:

- Entsprechend der allgemeinen AHA-Formel ist ein Abstand von min. 1,5 m zu anderen Personen zu halten. Hände sind gründlich zu waschen und ggf. zu desinfizieren. Husten und Niesen bitte nur in die Armbeuge.

- Die allgemeinen Regeln zum korrekten Umgang mit Masken sind zu beachten.

- Verfahrensbeteiligte, die aus dem Ausland eingereist oder zurückgereist sind und einer Absonderungspflicht nach der maßgeblichen Quarantäne-Verordnung unterfallen, dürfen das Gericht nicht betreten. Setzen Sie bitte umgehend die zuständige Geschäftsstelle in Kenntnis, die Sie über weitere Einzelheiten informiert.

- Besucherinnen und Besucher werden ggf. beim Betreten des Gerichtsgebäudes unter Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen kontrolliert.

- Auch in Sitzungssälen ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, soweit dies möglich ist. In den Sitzungssälen entscheidet die bzw. der Vorsitzende über die Verwendung einer Maske.

- Räume sind – ggf. auch in Ergänzung zu Luftreinigungsgeräten – regelmäßig gründlich zu lüften.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahmen und danken für die Unterstützung und Zusammenarbeit in diesen schwierigen Zeiten!

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