Schiedsverfahren
Hinweise zum Schiedsamt
Schiedsämter führen unter bestimmten Voraussetzungen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche durch, soweit diese nicht in den Zuständigkeitsbereich der Arbeitsgerichte fallen.
Hierbei kommen das Niedersächsische Schlichtungsgesetz (NSchlG)und das Niedersächsische Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) zur Anwendung.
Jede Gemeinde hat ein oder mehrere Schiedsämter eingerichtet. Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau wahrgenommen. Diese sind ehrenamtlich tätig und werden vom Rat der Gemeinde für fünf Jahre gewählt.
Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnt.
Auskünfte über die für Sie zuständige Schiedsperson erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Bezirk | Schiedsperson | stellvertr. Schiedsperson |
I Uetze (umliegende Ortschaften) |
Fr. Klinke Tel.: 0172 3033109 |
Hr. Dr. Schrage Tel.: 0175 7979410 |
II Uetze (Kerngemeinde) |
Hr. Dr. Schrage Tel.: 0175 7979410 |
Fr. Klinke Tel.: 0172 3033109 |
Bezirk | Schiedsperson | stellvertr. Schiedsperson |
I Burgdorf (Kernstadt) |
Stefanie Baumann Rathaus I, Markstraße 55 31303 Burgdorf Tel.: 0174 7227491 E-Mail: schiedsfrau-baumann@burgdorf.de |
Burkhard Timm Rathaus I, Markstraße 55 31303 Burgdorf Tel.: 0172 5206445 E-Mail: schiedsmann-timm@burgdorf.de |
II Burgdorf (umliegende Ortschaften) |
Burkhard Timm Rathaus I, Markstraße 55 31303 Burgdorf Tel.: 0172 5206445 E-Mail: schiedsmann-timm@burgdorf.de |
Stefanie Baumann Rathaus I, Markstraße 55 31303 Burgdorf Tel.: 0174 7227491 E-Mail: schiedsfrau-baumann@burgdorf.de |