Praktikum für Studierende in der Justiz
Beim Amtsgericht Burgdorf können Studierende des Fachbereichs Jura gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) vom 22.10.1993 (Nds. GVBL. S. 449); geändert durch Gesetz vom 18.09.2003 (Nds. GVBL. S. 346), §§ 14, 15 der Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) vom 02.11.1993 (Nds. GVBL. S. 561), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.09.2003 (Nds. GVBL. S. 356) ausgebildet werden.
Hier werden Praktika für Studierende des Fachbereichs Jura als Ferienpraktika mit einer Dauer von vier Wochen angeboten. Die Ableistung eines Gerichtspraktikums ist nach den jeweiligen Landesjustizprüfungsordnungen in den meisten Bundesländern Voraussetzung für die Zulassung zum Ersten Juristischen Staatsexamen. Es besteht aus einem zivilrechtlichen und aus einem strafrechtlichen Teil und vermittelt zudem erste Kenntnisse über das Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Ob Sie als Interessent nach der an Ihrem Studienort geltenden Prüfungsordnung die Voraussetzung für die Teilnahme erfüllen und damit die Teilnahmebescheinigung vom zuständigen Landesjustizprüfungsamt anerkannt wird, liegt in Ihrer Verantwortung.
Bislang haben Prüfungsämter die Teilnahmebescheinigung anerkannt, wenn die Teilnehmer die jeweiligen persönlichen Voraussetzungen (z.B. Mindestsemesterzahl oder bestimmte Scheine) erfüllten.
Ihre Bewerbung - ohne Bewerbungsmappe - mit Lebenslauf und Kopie der Immatrikulationsbescheinigung richten Sie bitte an:
Amtsgericht Burgdorf
- Verwaltungsabteilung -
Schlossstraße 4
31303 Burgdorf
Bei einer Bewerbung per Mail darf der Anhang aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet werden. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung grundsätzlich schriftlich ein.
Die Praktika werden in Burgdorf zweimal jährlich von Mitte Februar bis Mitte März und von Mitte September bis Mitte Oktober durchgeführt.
Im Sommersemester können Sie an der Gruppenarbeitsgemeinschaft für Studierende beim Landgericht Hildesheim teilnehmen. Die Teilnahme ersetzt die Ferienpraxis beim Amtsgericht (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 2 NJAG, § 15 NJAVO). Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Landgericht Hildesheim.
Merkblatt über die Durchführung der praktischen Studienzeiten in der Juristenausbildung (Praktikum)