Aufgaben und Zuständigkeit
Das Amtsgericht Burgdorf ist geographisch gesehen zuständig für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Burgdorf mit ihren Ortsteilen sowie für die Gemeinde Uetze mit ihren Ortsteilen.
In Zivilsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert bis 5.000 € ist es erstinstanzliches Gericht.
In Strafsachen gegen Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende, in Schöffensachen, Bußgeldsachen sowie Haftsachen ist es ebenfalls zuständiges Gericht der ersten Instanz.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte finden sich in Angelegenheiten der streitigen Gerichtsbarkeit und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit:
- Adoptionssachen
- Beratungshilfe (für einkommensschwache Bürger(innen))
- Betreuungs- und Vormundschaftssachen
- Familiensachen
- Grundbuchsachen
- Güterrechtssachen
- Hinterlegungssachen
- Landwirtschaftssachen
- Nachlasssachen
- Testamentssachen
- Unterbringungssachen
- Urkundssachen
- Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen
- Zwangsvollstreckungssachen.
Anträge können entweder in den Serviceeinheiten des jeweiligen Sachgebietes (sh. Durchwahlverzeichnis) oder in der Rechtsantragsstelle zu Protokoll gegeben werden.
Beachten Sie bitte, dass Sie bei Gericht keine Rechtsberatung erhalten!
Die übergeordnete Dienstbehörde ist das Landgericht Hildesheim; dieses wiederum ist dem Oberlandesgericht Celle untergeordnet.
Bei dem niedersächsischen Zentralen Vollstreckungsgericht in Goslar, Telefon: 05321-68500 werden ab dem 1. Januar 2013 sowohl das Vermögens- wie auch das Schuldnerverzeichnis verwaltet.
Die zentralen Länderverzeichnisse werden in einem bundesweiten Schuldnerverzeichnis zusammengeführt.
Abfragen erfolgen über das Internet über die ab dem 1. Januar 2013 freigeschaltete Internetseite www.vollstreckungsportal.de